Erneut online gestellt im September 2025 – Meine Artikel sind unterteilt in Kapitel mit Datumsangaben.
Die erstmalige Onlinestellung war im
An dieser Stelle veröffentliche ich Inhalte zu einem Kriminalfall, der vor dreißig Jahren begonnen hat, aber nie geendet hat. Er dauert bis heute an. Der Grund liegt darin, dass die Täter bis heute von der Stuttgarter Justiz geschützt werden. Der Grund liegt darin, dass es Zeugenschutz gibt. Aber dieser Begriff ist falsch. Es gibt keinen Zeugenschutz, sondern Täterschutz. Man will es nicht glauben, aber es ist tatsächlich so. Aus diesem Grund gibt es nun diese private Homepage. Die Stuttgarter Justizbehörden sind darüber informiert. Hier an dieser Stelle werde ich deshalb auch eine Strafanzeige veröffentlichen, die sich gegen die höchsten Straf richter Stuttgarts richtet.
Im Remstal wurde dieser Kriminalfall im Jahre 1996 unter dem Begriff „Kriminalfall Walsertal“ bekannt. Tatsächlich aber handelt es sich um den Kriminalfall Landeswohlfahrtsverband Stuttgart, bei dem in der Folge auch Überweisungen ins Walsertal gegangen sind. Es geht also um einen Betrugsfall oder eine Betrugsserie, die sich über ein Jahr lang hin gezogen hat. Die Opfer sind Banken und Private. Das erste Hauptverfahren in dieser Sache fand vor dem Amtsgericht Waiblingen im Januar 1997 statt.
Rechtliche Hinweise:
Dies ist eine private Homepage. Aus diesem Grund gibt es kein Impressum. Mein Name ist den Justizbehörden aber bekannt. Dort kann man sich auch erkundigen.
Der Urheberrechtsschutz an den Texten liegt bei mir. Als Autor seit 2006 bei VG-Wort in München registriert-Karteinummer: 2674186. Ich nehme für mich die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit in Anspruch. Wobei beide Begriffe dasselbe meinen. Das Recht der freien Meinungsäußerung und diese auch öffentlich kund zu tun.
Laut einem neuen Urteil dürfen Beteiligte eines öffentlichen Gerichtsverfahrens in Publikationen namentlich genannt werden. Begründung des OLG Frankfurt: Gerichtsverfahren sind öffentlich. Wer hätte das gedacht.
Zitat:
„Um eine in einem Strafverfahren mitwirkende Person mit ihrem vollen Namen zu nennen, müsse auch kein zusätzliches „wissenswertes Interesse“ gegeben sein, so das OLG weiter. „
Von dieser Möglichkeit mache ich hier auch Gebrauch. Dieser Artikel wird auch als Download kostenlos angeboten werden. Ein E-Book ist in Vorbereitung.
Andere Hinweise:
Zu ermitteln gibt es in diesem Kriminalfall nichts mehr. Es ist alle schon seit Jahrzehnten aus ermittelt.
Ich habe gelernt, dass die Juristen bei der Justiz Sensibelchen sind, was die Sprachregelung angeht. Wenn Juristen damit ein Problem haben sollten sie gar nicht erst anfangen hier zu lesen oder einfach wegsehen. Das Wegsehen haben sie in ihrer DNA. Darin haben sie jahrzehntelange Übung und dürfte deshalb kein Problem darstellen. Ich bin es gewohnt, das Kind beim Namen zu nennen. Ganz ohne jede Diplomatie. Das wird sich auch nicht mehr ändern. Dafür bin ich einfach schon zu alt.
Aus Erfahrung weiß ich, dass eine solche Veröffentlichung auch von vielen Privatleuten besucht werden wird. Ich hatte diesen Kriminalfall schon einmal veröffentlicht. Das war etwa 2006. Damals hatte ich Klarnamen verwendet. Damit hatte ich Persönlichkeitsrechte verletzt. Das hat mich 120 Tagessätze gekostet. Einer der betroffenen Richter aus Schorndorf, Richter Wolfgang Prossder Vorsitzender einer Strafkammer am Landgericht Stuttgart war, war mit diesem Kriminalfall beschäftigt. Ich hatte ihn damals ganz offen und öffentlich der schweren Rechtsbeugung in einem öffentlichen Gerichtsverfahren beschuldigt. Außerdem hatte ich ihn als einen Mann ohne jede Moral und ohne jede Ehre bezeichnet. Er hatte deshalb Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen mich erstattet. Auf falsche Verdächtigung stehen bis zu 5 Jahren Haft. Im Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart ehat r dann meinen Brief dazu vorgelesen und sich bitterlich beschwert. In der ersten Reihe saßen die Mitglieder des 4. Strafsenates. Der Rest der Zuschauerplätze war mit einer Schülergruppe besetzt. Ich wurde zu 120 Tagessätzen verurteilt. Und ging in die Berufung.
Diese fand vor einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart statt. Vorsitzender Richter war VR Zimmert. Oder auch VR Z. Der erste Teil war eigentlich keine Verhandlung. Vielmehr ein lockerer Austausch von Argumenten. Dann hatte der Vorsitzende eine kleine Pause angeordnet, denn der Staatsanwalt wollte mit mir und meinem Anwalt reden. Wir gingen hinaus in den Flur.
Dann die Überraschung. Der Staatsanwalt hat mir einen Deal angeboten. Ich sollte meinen Kampf aufgeben, dann würde man mich aus der Knochenmühle der Justiz entlassen. Auch eine Entschädigung hatte er erwähnt. Aber ich habe abgelehnt. Was er von mir verlangte, war schlicht ein Schuldbekenntnis. Nach meiner Ablehnung hatte er gemeint, man könne auch anders. Er hatte das schärfste Schwert angesprochen das die Justiz überhaupt in ihrer Folterkammer hat, um jemand für immer mundtot zu machen. Ich bin trotzdem bei meiner Ablehnung geblieben und wir sind zurück in den Gerichtssaal. Das Gericht hat den Raum ebenfalls wieder betreten.
Nachdem klar war, dass wir uns nicht einigen konnten, reagierte VR zimmert. und das ist eingeschlagen im Gerichtssaal wie eine Bombe. Er hatte meine Verurteilung aufgehoben und das Verfahren gegen mich eingestellt. Und er hatte meinen Verteidiger RA E damit beauftragt, alsbald einen Schriftsatz für ein Wiederaufnahmeverfahren einzureichen. Er hatte ihm sogar die Kosten dafür bewilligt.
Der Staatsanwalt hatte ein Gesicht gemacht, als hätte man ihm gerade die Butterstulle gekllaut. Mein Verteidiger sah aus, als hätte er gerade ein Gespenst gesehen und ich war so überrascht, dass ich den Mund nicht mehr zubekam. Ich wäre fast vom Stuhl gefallen. Damit war die Verhandlung beendet. Noch am selben Tag hat die Frau meines Verteidigers mir einen Brief geschrieben und mir zu dem großartigen Erfolg gratuliert. Dieses Schreiben sollte Jahre später noch einmal eine Rolle spielen.
Mein Verteidiger hat den Schriftsatz aber nie geschrieben und abgegeben. Weshalb, weiß ich bis heute nicht. Ich habe es nie erfahren.
Heute weiß ich weshalb der VR so reagierte wie er reagierte. Er hatte ein Schreiben in seiner Akte, das ich selbst erst viele Jahre später gesehen habe. Es war mir völlig unbekannt. Dieses Schreiben war der Hammer schlechthin. Ich hatte Jahre später einmal Akteneinsicht beantragt und auch bekommen. Darin war dieses ominöse Schreiben.
Dieser Schriftsatz war von meinem eigenen Rechtsanwalt und Verteidiger. Er hatte darin die Justiz aufgefordert, mich begutachten zu lassen und wegzusperren. Da wurde mir auf einen Schlag klar, weshalb mir Jahre zuvor der Staatsanwalt in diesem Verfahren einen solchen Vorschlag machte. Und weshalb VR Zimmert so reagierte.
Aber mein Verteidiger hatte Pech. Meine Akte war manipuliert wie so oft in diesem Verfahren. Ich wurde nämlich schon zwei Mal zwangsweise begutachtet während meiner U-Haft. Aber das Ergebnis hatte der Justiz nicht gepasst. Deshalb fehlten die Gutachten auch in jeder mir bekannten Akte. Also auch bei seiner Akte, die er zur Verfügung hatte.
Mein eigener Verteidiger, Rechtsanwalt E.-A.E. aus Mössingen hat mich der Justiz ans Messer geliefert. Mich ausgeliefert. Er hat völlig skrupellos und auf hinterhältige Arb und Weise Mandantenverrat in seiner schlimmsten Ausprägung begangen. Mandantenverrat ist strafbar, aber diese Sache ist verjährt. Mandantenverrat bleibt es aber trotzdem. Aber dies war nicht der einzige Fall von Mandantenverrat. Es gab noch zwei weitere Fälle. Und hier kam der Brief von der Ehefrau von RA E ins Spiel. Ein anderer Anwalt sollte einmal ein Az bei der Sta für mich abrufen. Dazu hatte er einn Mandat von mir. Aber er hatte sich gleich die ganze Gerichtsakte über den Fall kommen lassen. Er war überaus neugierig. Es war Rechtsanwalt D aus Remshalden Wir kannten uns von früher. Dabei ist er auch auf diesen Brief der Ehefrau seines Kollegen RA E gestoßen. Er hat RA E angerufen und hat sich mit ihm über mich und diesen Brief unterhalten. Ohne mein Wissen und ohne Mandat. Er hat es mir erst sehr viel später erzählt. Dies war eine ganz andere Form von Parteiverrat. Den Brief der Ehefrau hat er behalten.
Aber es gibt noch einen Fall von Mandantenverrat. Zwischen einem Richter und einem Anwalt, der seine Kanzlei in der Königstr. . hatte. Aber darauf komme ich vielleicht noch an anderer Stelle.
Mandantenverrat kann nicht nur den Rechtsanwalt selbst in Teufels Küche bringen. Sondern auch die Justiz . Deshalb laufen Strafanzeigen meist auch ins Leere, wenn es um dieses Delikt geht.
In diesem Kriminalfall gibt es nachgewiesene Falschaussagen, Lügen, manipulierte und gefälschte Gerichtsakten und die schlimmste Form von Intrigen, die man sich nur vorstellen kann. Dieser Kriminalfall kann locker in der allerersten Liga von Medical Detektives mitspielen. Ein Beispiel gefällig?
Es gab einmal einen Vorgang, den ich der Justiz schon zwei Mal berichtet hatte. Ich war mit der Täterin 12 Jahr lang befreundet. Das 12. Jahr kann man vergessen, denn da hatten die Intrigen begonnen. Ich hatte damals noch eine Wohnung in Schorndorf. Als sie einmal bei mir war, sind wir meinem damaligen Nachbarn begegnet. Ein Herr W. Wir haben kurz geplaudert. Danach hatte ich Frau S erzählt, dass er sehr gefährlich leben würde.Er arbeitet in der Nachtschicht an einer Tankstelle an der alten B29 kurz nach der Remsbrücke. Die gibt es heute noch. Ich erzählte ihr, dass er spät in der Nacht mit dem Rad und den Tageseinnahmen nach Hause radeln würde. Frau S ist das nicht mehr aus dem Kopf gegangen. Sie meinte, dass es dann doch ein leichtes wäre ihn vom Rad zu holen, die Tageseinnahmen zu schnappen und wieder zu verschwinden, bevor er merken würde, was los war.
Die Idee war, ein Nylonseil über die Straße zu spannen und ihn vom Rad zu holen. Sie hat nicht locker gelassen. Nach ein paar Wochen habe ich mich breit schlagen lassen und war einverstanden mir die Sache anzusehen. Wir hatten einen Termin vereinbart.
Wir sind dann spät in der Nacht hingefahren. Dort, wo es passieren sollte, war damals ein kleines Wäldchen. Das gibt es heute nicht mehr. Ich bin da hereingefahren und habe die Scheinwerfer an gelassen. Frau S saß auf dem Beifahrersitz und blieb sitzen. Ich bin ausgestiegen und etwa 2 Meter vor das Auto gelaufen und blieb stehen. Ich habe in das Wäldchen gesehen. In Bruchteilen von Sekunden habe ich umgedreht, habe mich ins Auto gesetzt und wir sind nach Hause gefahren. Während der ganzen Fahrt nach Backnang haben wir kein einziges Wort gesprochen, wir haben überhaupt nie wieder darüber geredet. Das war völlig gegen meine Natur. Auch nur an so etwas zu denken, war für mich nicht vorstellbar. Der Mann hätte dabei den Kopf verlieren können oder wäre schwer verletzt worden.
Jetzt und heute in der Rückschau gehe ich zu 100% davon aus, dass das kleine Wäldchen voller Kripo-Beamter gewesen ist und irgendwo dazwischen ihr Geliebter, Staatsanwalt Milionis. Das war eine Intrige, so abartig böse wie ich es in meiem ganzen Leben nicht mehr erlebt habe. Nicht vorher und nicht nachher. Dem guten Mann wäre also nichts passiert. Aber ich wäre verhaftet worden wegen Mordversuchs. Das war kein Mordversuch. Das war Anstiftung zum Mord. Durch einen Sta der Staatsanwaltschaft Stuttgart und seiner Geliebten. Einfach nur krank und abartig.
Ichhabe vor ein paar Jahren einmal nachgefragt und wollte wissen, ob ich die Akte dazu sehen könnte. Da wurde mir beschieden, dass die Akten vernichtet wären. Aber das spielt keine Rolle. Wenn meine Vermutung zutreffend war, dann gibt es noch sehr viele Kripo-Beamte, die man befragen könnte. Beamte, die dabei waren.
Bei den betrügerischen Überweisungen ist eine ganz ähnliche Intrige abgelaufen. Und wider, mit dem Wissen von Sta M. Ihrem Geliebten.
*****
Ich bin mit meiner Einleitung noch lange nicht fertig. Aber ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass nicht alles in den letzten 29 Jahren negativ war. Ich hatte das große Glück gehabt, an zwei Richter zu geraten, die mir geholfen haben diese Zeit durchzustehen. Wobei „geholfen“ trifft es nicht ganz, oder nicht nur. Sie haben mir vor allem Kraft gegeben, diese Zeit durchzustehen. Der eine war der Herr Präsidialrichter Mosthaff vom Oberlandesgericht Stuttgart. Ich hatte ihm geschrieben, dass bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart reihenweise Strafanzeigen mitsamt den beigelegten Beweismitteln spurlos verschwinden würden und es nie Rechtsmittel oder ein Az gab. Da hatte er mir eine Richterin vom Landgericht Stuttgart benannt, über die ich meine Strafanzeigen senden durfte. Das habe ich auch getan. Die Richterin hat mir dann später bestätigt, dass sie alle meine Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte. Aber auch diese sind bis heute spurlos verschwunden. Rechtsmittel gab es nie. Dafür bin ich dem Präsidialrichter M noch heute sehr dankbar.
Der andere Richter war VR Zimmert über den ich hier schon geschrieben habe.
Wenn man diesen Mann sieht, dann kann man sich sehr gut vorstellen, wie er in seinem Garten die Rosen schneidet und stundenlang nicht mehr ins Haus kommt, weil ständig jemand vorübergeht, um sich mit ihm zu unterhalten. Ein echter Sympathieträger. Ein Silberrücken im allerbesten Sinne.
Aber in einem Gerichtssaal möchte ich ihn nicht zum Feind haben. Unter keinen Umständen. Aber er war ja auch nicht mein Feind. Er hatte bei seinem Urteil natürlich auch den anwesenden Staatsanwalt gemeint, aber angesehen hat er meinen Verteidiger, von dem er wusste, dass er mich zuvor an die Justiz verkauft hatte.
Ich hatte schon erwähnt, dass ich glaubte, er hätte ein Gespenst gesehen. Der Richter hatte nur ihn angesehen und das Gesicht von VR Zimmert war wie versteinert. Aber in seinen Augen konnte man den Zorn aufblitzen sehen. Mein Verteidiger wurde aschfahl im Gesicht. Man konnte förmlich sehen, wie das Blut aus ihm gewichten ist.
Das war schon eine ganz bizarre Situation im Gerichtssaal. Ausgerechnet den Mann, von dem er wusste, dass er mich verkauft hatte, beauftragte er mit einem Schriftsatz für ein Wider Aufnahmeverfahren.
Es ist zwar nichts daraus geworden weil mein Anwalt diesen Schriftsatz nie erstellt hatte, aber ich bin diesem Richter noch heute sehr, sehr dankbar und würde ihm dies gerne auch einmal persönlich sagen, aber das wird wohl nie möglich sein. Ich wünsche ihm an dieser Stelle alles Gute und ein schönes Leben als Pensionär, der er wohl heute ist.Er hat mir Kraft gegeben.
Das war mir gerade ein Bedürfnis, denn von dem, was noch kommt, kann man als normaler Mensch vom Glauben abfallen. Reihenweise Rechtsbeugung. Die Vergewaltigung von Recht und Gesetz. Männer und Frauen, die nach ihrem ganz privaten Gesetzbuch handeln, das sie in der Tasche tragen, Männer und Frauen, die Rechtsbeugung zur Kunstform erhoben haben.
Kapitel 14.02.2025
Meinen imaginären Schreibtisch vor mir habe ich jetzt etwas aufgeräumt Sehen wir uns einmal an, was wir haben. Am besten ist es wohl, wenn wir etwas zurückgehen. Zurück zu den betrügerischen Überweisungen ins Walsertal. Wir befinden uns im Jahr 1996, im ersten Quartal.
Die Schwierigkeit bei einer solchen Beschreibung ist immer, den Sachverhalt möglichst kurz zu halten und sich auf die wichtigsten Dinge zu konzentrieren. Aber ich versuche es einmal: Nun, angesetzt waren zwei Tage im Januar 1997. Aber von Tagen kann man eigentlich nicht reden. Der erste Verhandlungstag hat noch nicht mal 2 Stunden gedauert Am 2. Tag ging es nur noch um die Verkündung des Urteils.
5 Tage sind vorbei. Ein az habe ich nicht erhalten. Das war aber auch absehbar. Ein Az habe ich immer nur dann erhalten, wenn nicht die Gefahr bestand, dass dadurch versehentlich dieser Kriminalfall aufgeklärt werden könnte. Nehmen wir als Beispiel die Falschaussage des Zeugen Rainald L. Da habe ich vor kurzem ein Az erhalten. Aber damit kann ich nichts mehr anfangen. Ich wusste ja, dass der Sachverhalt verjährt ist, aber darum ging es mir nicht. Auch wenn seine Aussage verjährt ist, ist und bleibt es ja trotzdem noch eine Falschaussage. Das ändert sich ja dadurch nicht. Das ist ja das schöne und wunderbare an der Zeit. Die Dinge ändern sich nicht mehr. Man kann sie sich ansehen und von allen Seiten betrachten. Das wird auch in 100 Jahren noch so sein. Aber was die Juristen bei der Stuttgarter Justizbehörden seit 29 Jahren tun, ist, die Sachverhalte zu verdunkeln. Als meine Aufgabe sehe ich es an, diese Decke der Verdunkelung wieder wegzunehmen und die Dinge wieder sichtbar zu machen. Aufzuzeigen, womit man es in diesem Fall zu tun hat. Der eine oder andere Leser wird es wohl schon wissen. Ich werde versuchen, es herauszuarbeitenn. Damit es alle sehen können.
Man könnte auch sagen, dass die Justiz einen Kriminalfall lebendig begraben hat. Aber er lebt noch.
Ich habe damals großen Druck aufgebaut. Durch meine fortgesetzten Beschwerden musste die Justiz auch reagieren. Also haben sie einen Gerichtstermin bestimmt für die Betrügereien beim LWV Stuttgart. Für den Mai 2000. Vorsitzender war Richter Wolfgang Pross.
Ich habe hier von Opfern gesprpochen. Dies sind u.a.:
Die Volksbank Schorndorf
Die KSK Waiblingen
Die Landesbank Stuttgart
Die Landesbank hat als einzige einen Titel beantragt. Das Verfahren fand vor dem LG Ulm statt. Vorsitzender war Richter Walter. Die Bank hatte allerdings nie versucht ihren Titel durchzusetzen. Die Bank wäre vorrangig zu behandeln. Käme also noch vor dem Zeugen und Meineidler Rainald L.. Es ist wohl überflüssig zu erwähnen, dass es auch hier keine Beweisaufnahme gegeben hatte. Sie wurde abgelehnt.
Anmerkung: : es kann hin und wieder zu kleineren Korrekturen kommen, wenn ich Fehler bemerke. Am Inhalt ändert sich dadurch nichts.
Nachfolgend die Strafanzeige, die ich angekündigt hatte. Darin sind Wiederholungen aus meiner Einleitung enthalten, aber auch bislang unbekanntes. Ein Az oder eine Eingangsbestätigung ist bislang nicht bei mir eingegangen. Aber das hatte ich auch nicht erwartet. Es wäre ein kleines Wunder gewesen.
An die Stuttgarter Justizbehörden
Dem 4. Strafsenat
An die Staatsanwaltschaft Stuttgart
Über die Leitung des Amtsgerichts Waiblingen
Betreff:
Begründung Strafanzeige gegen die Richter des 4. Strafsenates in seiner damaligen Besetzung und in seiner heutigen Besetzung.
Gehen wir noch einmal kurz zurück:
Im November 1995 erwischt eine Kollegin Frau Martina S. beim Fälschen von Dokumenten und eines Überweisungsträgers. Ihre Vorgesetzte und die Leitung des LWV werden informiert. Erwischt wurde sie von ihrer Kollegin, die damals in Schwäbisch Gmünd wohnte. Am selben Abend gibt es ein Treffen mit ihren Kolleginnen in ihrer Wohnung von Frau Martina S in Backnang-Maubach, Seefelder Weg. Ich komme am Abend dazu, werde aber an der türe abgewiesen. Ich solle warten, bis ihre Kolleginnen wieder weg sind. Die Betrügereien werden der Justiz gemeldet. Das war im November 1995. Allerdings mit Verspätung.
Im Februar/März 96, also nur wenige Wochen später, werden dann die Überweisungen ins Walsertal auf den Weg gebracht. Ich verfüge über die ersten 3 Gutschriften bei der Raiba Riezlern. Belege habe ich nicht gesehen. Ich fahre nach Hause und bringe es Frau S.Sie legt das Geld in ihr Sideboard. Das war an einem Freitag. Montags darauf geht sie zur Arbeit, aber das Geld liegt immer noch im Sideboard, obwohl ich wusste, dass sie echten Ärger mit der Bank hatte wegen ihres überzogenen Kontos. Ich nehme etwa die Hälfte vom Sideboard und zahle es in Stuttgart bei der Coba auf ihr Girokonto ein. Am Abend kommt sie nach Hause, sieht nach dem Geld und fragt mich, wo es geblieben ist. Ich sagte ihr, dass ich es auf ihr Konto eingezahlt hätte. Dann erlebte ich etwas, mit dem ich nicht gerechnet hatte: Sie machte mir eine Szene und war sehr verärgert.
Den zweiten und größten Teil der Überweisungen bei der Hypo-Bank habe ich zurücküberweisen lassen, nachdem mir eine Angestellte die Gutschriftsbelege gezeigt hatte. Ich sagte der Angestellten, dass es sich hierbei um Betrug handelt und sie die Gelder sofort wieder zurücküberweisen sollte. In meiner Hauptverhandlung wurde dies nie erwähnt. Es stand auch nicht in den Akten. Es wurde unterschlagen.
Im Mai 96 wurde ich dann verhaftet und kam in U-Haft.
Dann bekam ich meine Verteidigerakten im zweiten Halbjahr 96.
Dort war ein Bericht der Kripo enthalten. Darin stand, dass bei der Beamtin Frau Gabriele F. in Göppingen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat. Auf dem Treppenabsatz zu ihrer Wohnung im ersten Stock lagen verschiedene verschlossene Briefe an Herrn Harald P. In der Wohnung selbst wurde ein Gutschriftsbeleg vom LWV gefunden.
Das war noch Monate vor meiner Hauptverhandlung.
6 Monate nach meiner Verhaftung erfolgte die Haftprüfung durch den 4. Strafsenat am OLG Stuttgart. Meine weitere Haft wurde wegen angeblicher Fluchtgefahr angeordnet. Genau das Gegenteil war der Fall. Ich hatte ja VR Bachmann geschrieben, dass es noch mehr Betrügereien gegeben hatte. Von der Betrugsserie beim LWV stand in dem Bericht des Senats nichts. Sie wurde komplett unterschlagen. Auch meine Selbstanzeige in Sachen WGS wurde komplett unterschlagen. Kein Wort darüber.
Januar 97. Ich wurde verurteilt. Die Betrugsserie beim LWV wurde mit keinem Wort angesprochen, obwohl sie längst bekannt war. Der Sachverhalt wurde komplett verdunkelt und vertuscht.
Dann, im 2. Halbjahr 97, der Termin zur Berufungsverhandlung. VR Ott zeigt sofort an, dass er nicht die Absicht hat zu verhandeln, obwohl ich ihm geschrieben hatte, dass der LWV betrogen wurde. Er erpresst mich, brutal auf ein Verfahren zu verzichten. Ich ging darauf ein, erstatte dann aber sofort Strafanzeige gegen ihn wegen Erpressung.
Gleichzeitig schreibe ich zwei Briefe an den LWV, dass der Verband sofort alle seine Konten auf Betrug untersuchen solle. Danach höre ich bis kurz vor dem Ende meiner Haft nichts mehr. Weder vom LWV noch von der Justiz.
Kurz vor meiner Entlassung dann das bislang einzige Zivilverfahren in dieser Sache. VR Walter vom LG Ulm lehnt eine Beweisaufnahme ab. Es erging Säumnisurteil
In diesen Tagen, ebenfalls kurz vor meiner Entlassung, gab es dann noch eine ganz besonders böse Überraschung. Zwei Rechnungsprüfer des LWV wurden in die JVA zu mir vor gelassen, um mich zu befragen. Sie erklärten mir, dass sie erst von meiner Anzeige nach meinem Berufungstermin von den Betrügereien erfahren hätten und deshalb erst jetzt kommen würden, weil sie noch Zeit gebraucht hätten.
Dies war eine glatte Lüge der Rechnungsprüfer. Wir wissen ja jetzt, dass Frau Martina S schon 95 erwischt worden war. Die Justiz wusste es, der 4. Strafsenat wusste es und der LWV wusste es. Sie legten mir einen Stapel von Blankovollmachten vor, die ich unterschreiben musste.
Sie stellten mir Fragen, die eigentlich ein Richter oder Staatsanwalt in einem Prozess stellen müsste. Das ist aber nie geschehen. Ich ging deshalb davon aus, dass nicht nur die Justiz diesen Kriminalfall vertuschen und verdunkeln wollte, sondern auch der LWV. Immerhin war ja nicht nur ein technischer Beamter darin verwickelt. Frau Martina S hatte auch noch mit einem Angestellten des LWV eine Affäre. Einem Mann, der in Waiblingen wohnt. Etwa 4 Jahre älter als ich. Seine Wohnung war vom LWV. Er hatte einen Kater und in seinem Schlafzimmer eine versteckte Videokamera mit der er seine Frauen beim Sex filmte. Seine Begründung: er wolle sich die Filmchen in seiner Rentenzeit noch einmal reinziehen. Über seinem Bett befand sich ein Ventilator, Ähnlich dem aus dem Film Casablanca. FrauMartina S wusste davon. Ich gehe davon aus, dass diese Affäre nichts mit den Betrügereien zu tun hatte. Aber warum erwähne ich dies jetzt?
Ich bin mir sehr sicher, dass alle Beteiligten bei der Justiz wissen, warum ich dies jetzt erwähne. Richter Pross und seine Kollegin haben es selbst in der abgebrochenen Verhandlung im Mai 2000 angesprochen. Sie fragten Frau Martina S ob ich ihr erster Freund gewesen bin. Was glauben Sie, hat sie geantwortet? Ich erspare mir diesen verlogenen Dreck. Es war vermutlich der Grund uoder ein Teil davon für den Deal mit dem 4. Strafsenat und der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Fragen zu ihren Betrügereien hatten die beiden Richter nicht. Auch nicht der Staatsanwalt Wendler.
Aber es wurde deutlich sichtbar, dass auch der LWV genug Gründe hatte, diesen Kriminalfall zu vertuschen. Und die Justizbehörden sind dem nur allzu gerne gefolgt. Schon alleine wegen des heimlichen Deals mit Frau Martina S, ihrem Verhältnis mit Sta Milionis , der Beteiligung des 4. Strafsenats und dem Umstand, dass Frau Martina S das betrogene Geld aus dem Walsertal geschenkt wurde. Ich hatte das Geld nie, musste es aber zurück zahlen Frau S war in meinen 71 Jahren die einzige Frau, die auf Knopfdruck weinen konnte, aber das nur am Rande. Mit dem Geld konnte sie dann später ihren Strafzettel zahlen und hatte dann noch genug übrig für sich.
Ich erstatte hiermit Strafanzeige gegen die Richter am OLG Stuttgart wegen der schwersten Form von Amtsmissbrauch, zu der Richter überhaupt fähig sind. Dies gilt auch für die Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Sicher gehören da noch andere Straftatbestände hinzu, aber das erspare ich mir hier. Ich habe zwar einmal das Strafgesetzbuch durchgelesen, aber darüber, ob es strafbar ist, für Richter einer überführten Betrügerin betrogenes Geld zu schenken, habe ich nichts gefunden. Offenbar haben das die Verfasser vergessen, aufzunehmen.
Ich mache aus meiner Meinung kein Geheimnis. Und vertrete dies auch öffentlich: Die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart und die Staatsanwälte, die da mitgearbeitet haben, sind Verbrecher der schlimmsten Sorte. Ich hatte es schon früher mehrfach geschrieben: sie sind wie die Kanalratten, die das helle Licht des Tages scheuen. Sie sind Schwerverbrecher
Den 14.10.2024
Den letzten Kontakt hatte ich mit RA E nach meiner Akteneinsicht im Jahre 2013 aufgenommen. Ich habe ihm geschrieben, dass ich seinen Schriftsatz bei der Akteneinsicht gefunden habe, der seinen Mandantenverrat beweist. Danach gab es keinen Kontakt mehr.
RA D, der meine Akten und das Schreiben der Frau von RA E gestohlen hatte, hatte im Februar 2015 das Az von der Sta angefordert. Mir hat er über das Ergebnis nie eine Mitteilung gemacht. Aber mit RA E ohne mein Wissen telefoniert und sich mit ihm über mich und den Fall unterhalten. Beide haben ihre Schweigepflicht verletzt. und Parteiverrat begangen. Frage an meine Rechtsbeugertruppe bei den Stuttgarter Justizbehörden:
RA D aus Remshalden konnte und kann nichts mit meinen Unterlagen anfangen. Für wen hat er sie gestohlen? Soll ich raten?
Sein Schreiben an die Sta datiert vom 12.02.2015., habe ich heute noch. Soweit ich es erkennen kann, steht in dem Schreiben aber nichts davon, dass er die Akten anfordert. Aber er hatte sie erhalten. Es ging um die erste Strafanzeige gegen Staatsanwalt Milionis aus dem Jahre 2013. Sie ist bis heute spurlos verschwunden.
Mir liegt außerdem ein Schreiben des OLG Stuttgart vor. Das OLG hat mir darin bestätigt, dass meine Strafanzeige und die Beweismittel gegen den Zeugen Rainald L. dort eingegangen ist und weitergeleitet wurde an die Sta. Sie ist danach spurlos verschwunden. Es ging dabei um seine Falschaussage vor dem Amtsgericht Waiblingen.
Zudem liegt mir eine Bestätigung der Bundespost vor, über die Versendung und Einlieferung einer der ersten Strafanzeigen in diesem Fall, die spurlos verschwunden ist. Sie wurde per Einschreiben mit Rückantwort versendet. Datum: 29.09.2000. Da sogar der Rückantwortschein spurlos verschwunden ist, war eine Reklamation bei der Post notwendig. Danach habe ich bei der Sta reklamiert. Daraufhin habe ich ein Schreiben von einem Sta S erhalten und sollte die Strafanzeige noch einmal einsenden. Das habe ich getan. Danach ist auch sie verschwunden. Bis heute. Vermutlich wurde sie ihm von Sta Milionis aus der Hand genommen. Sta S hat meine Anfrage vermutlich versehentlich zur Bearbeitung erhalten.
Staatsanwalt Milionis und seine Helfer/innen bei der Sta Stuttgart haben ganze Arbeit geleistet. Da bleibt kein Auge trocken.
Bekomme ich jetzt ein Az? Oder müsst ihr euch erst noch sortieren? .
Ich werde demnächst mit einem anderen True-Crime-Kriminalfall beginnen. Das OLG Stuttgart ist informiert. Den Namen des Kriminalfalles gebe ich dann bekannt. Es geht dabei um eine große öffentliche Täuschung. Um einen hundertfachen Millionenschaden und tausenden Geschädigten. Ob es eine neue Domain werden wird, entscheide ich später. Möglicherweise auch hier auf einer neuen Seite oder einem E-Book. Die beiden Fälle hängen zusammen
Es ist soweit.Morgen geht der neue True-Crime-Kriminalfall aus Stuttgart online.
Es handelt sich um den Kriminalfall WGS-Stuttgart.
Wohnungsbau-Gesellschaft-Stuttgart von 1990 bis 2000. Ich werde ihn hier verlinken.
Im Augenblick gibt es drei offene Strafanzeigen. Ein Az liegt noch nicht vor. Möglicherweise gibt es auch Offizialdelikte, die aufzuarbeiten wären. Aber es ist nicht davon auszugehen, dass sie von der Staatsanwaltschaft von sich aus geklärt werden. Man muss diese Behörde ja selbst auch als Beteiligte sehen. Da ist keine Aufklärung zu erwarten.
Die Sache mit den Überweisungen ins Walsertal war also ausermittelt und rechtskräftig abgeschlossen.
Wir haben jetzt Ende April.
Über die drei noch offenen Strafanzeigen habe ich noch kein Az und keine Eingangsbestätigung von der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorliegen.
Aus diesem Grund wird es im Mai eine neue Strafanzeige geben. Grundlage ist dieser Artikel und der Artikel über den Kriminalfall WGS-Stuttgart. Diese neue Strafanzeige werde ich wie meine letzte per Post an die Staatsanwaltschaft Stuttgart senden. Sie wird sich gegen zwei Juristen wenden. Zwei Anwälte.
Ich habe davon gesprochen, dass es noch drei offene Strafanzeigen gibt. Hier sind sie:
Das ist einmal meine Strafanzeige gegen die Richter des 4. Strafsenates am OLG Stuttgart von 2024.
Dann die Strafanzeigen gegen Staatsanwalt Milionis.
und dann noch
die Strafanzeige gegen den Staatsanwalt oder die Staatsanwältin, die meine Strafanzeige gegen Staatsanwalt M bearbeiten sollte.
Für alle drei gibt es kein Az. Keine Eingangsbestätigung der Sta und keine andere Benachrichtigung-. Etwa in der Art: „…wird keine Folge gegeben“.
Es ist mir egal welches Az ich bekomme. Gerne auch ein Az das sich gegen mich richtet. Die Einladung einen Gerichtssaal meiner Gangsterbande betreten zu dürfen, würde mich freuen. Ein solches Angebot könnte ich nicht ablehnen.
Die nachfolgenden Strafanzeigen werde ich hier alle veröffentlichen, nachdem ich sie an die Staatsanwaltschaft Stuttgart geschickt habe. Hier wird nichts mehr untergehen.
Wer meinen Artikel zum Kriminalfall WGS Stuttgart gelesen hat, der weiß, wie der Datenmissbrauch bei der DBV begründet wurde. Man hat einfach die Vertriebsleiterin der WGS zu einer Mitarbeiterin der DBV gemacht.
Was hat das nun mit dem Krimnalfall LWV-Walsertal zu tun?
Juristen, die meinen Artikel hier gelesen haben, werden es schon von Beginn an wissen. Hier ist genau dasselbe geschehen. Wie auch bei der WGS, war dies auch bei der Stuttgarter Justiz ein krimineller Akt.
Der Vorsitzende Richter Zimmert hatte nicht nur das Schreiben von RA E in seiner Akte, das an die Justiz ging, sondern er wusste auch, was sich hier zugetragen hatte. Er wusste, dass das Gericht kriminell gehandelt hatte. Dies dürfte auch der eigentliche Grund gewesen sein, als er meinen Anwalt RA E beauftragt hatte, einen Schriftsatz für ein Wiederaufnahmeverfahren einzureichen.
Aber was geschehen ist, ist ein fortgesetzter Amtsmissbrauch bis zum heutigen Tag. Und kein einziger kann sagen, er hätte von nichts gewusst.
Ich gehe davon aus, dass meine Strafanzeigen keinen Erfolg haben werden. Aber sie deshalb nicht zu erstatten, wäre auch falsch. Ein durchgängiger krimineller Akt durch die beteiligten Juristen von Anfang an bis heute bleibt es ja trotzdem
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstr. 145
70190 Stuttgart
Betreff:
Strafanzeige gegen die Herren Rechtsanwälte Ernst-Adolf E. aus Mössingen und Herrn D aus Remshalden
Der Vorwurf:
Im Fall von Herrn E beschuldige ich ihn der schwersten Form von Parteiverrat die für einen Rechtsanwalt überhaupt denkbar ist. Außerdem erstatte ich Strafanzeige gegen ihn wegen der Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht.
Im Fall von Herrn D aus Remshalden erstatte ich Strafanzeige wegen Parteiverrat, sowie dem Diebstahl meiner Akten mit den darin enthaltenen Beweismitteln im Kriminalfall LWV Stuttgart, WGS Stuttgart und enthaltenen Inhalten zur Täterin Frau Martina S. Außerdem erstatte ich gegen ihn Strafanzeige wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht.
Begründung:
Siehe meine beigelegten Artikel zu den genannten Kriminalfällen die ich auch im Internet veröffentlicht habe. Sie liegen dieser Strafanzeige in Papierform bei.
Ich bitte um eine kurze Bestätigung.
Mit einem freundlichen Gruß
PS: weitere Hinweise
Ich habe schon einmal Strafanzeige gegen einen Rechtsanwalt erstattet. Und zwar gegen RA Klaus R. aus Stuttgart. Meinen Verteidiger in meiner Hauptverhandlung.
Er war, nachdem er das Mandat für mich übernommen hatte, bei der Täterin Frau S in der Wohnung. Er hatte ihr vorgeschlagen, dass sie sich mit mir verloben solle. Danach kam er zu mir in die U-Haft und erzählte mir was er mit Frau S vereinbart hatte. Ich solle ihr einen Antrag machen und mit eigenen Worten formulieren.
Bei ihrem letzten Besuch bei mir nach der Hauptverhandlung, teilte sie mir mit, dass die Verlobung wieder gelöst ist. Ich kannte sie schon 12 Jahre. Aber in dieser Überheblichkeit und mit dieser Arroganz hatte ich sie noch nie erlebt. Ich habe das Bild noch vor mir. Ich erkannte sie nicht wieder.
In der Folge gab es dann noch eine heftige Auseinandersetzung zwischen RA R und meinem neuen Verteidiger für die Berufung. Mein neuer Verteidiger hatte von RA R nur unvollständige Akten erhalten. R wollte für die vollständigen Akten Geld von meinem neuen Verteidiger haben. Aber ich konnte nicht bezahlen und mein neuer Verteidiger wollte nicht bezahlen. Ich glaube wir wissen alle, um welchen Aktenteil es sich hier gehandelt hat.
Was mir aber sofort aufgefallen ist, war der Umstand, dass auch meine Selbstanzeige in der WGS-Sache nicht mehr enthalten war. Ich wusste damals noch nicht, dass die Akten von Verteidiger zu Verteidiger weitergereicht werden. Ich bin davon ausgegangen, dass ein neuer Verteidiger auch neue Akten bekommen würde vom Gericht. Das führte dazu, dass weder ich noch mein neuer Verteidiger vollständige Akten hatten zur Berufungsverhandlung. Eine Verteidigung war so nicht möglich.
Aber es hatte sich beim Berufungstermin gezeigt, dass es keine Rolle mehr spielte, da der Vorsitzende Ott wie in meiner Begründung aufgeführt, eine Verhandlung abgelehnt hatte. Die Frage, ob bei vollständigen Akten die Sache anders verlaufen wäre, oder schon in der Vorbereitungszeit der Verteidigung Ist offen.
Meiner Strafanzeige gegen RA Klaus R wurde keine Folge gegeben. Obwohl ich mir ziemlich sicher bin, dass in dem Verhalten von RA R ein Straftatbestand erfüllt ist.
Ich habe ihm geschrieben, dass die Sache für mich erledigt ist. Erwähnen muss ich es aber trotzdem, denn das Bild das ich von meiner U-Haft gezeichnet habe, wäre ohne diese Vorgänge nicht vollständig.
Dass ich damals mit meiner Strafanzeige gegen eine Wand gelaufen bin ist keine Überraschung. Und damals fehlten mir auch noch die Erkenntnisse, warum keine Folge gegeben wurde.
Ich hatte ihn damals auch bei der Anwaltskammer angezeigt und habe auch ein Az erhalten. Aber danach nie wieder davon gehört. Ich denke der Grund liegt auch hier auf der Hand.
Im Grunde spielt es überhaupt keine Rolle von welchem Standpunkt aus man sich diese Aufarbeitung/Bearbeitung durch die Stuttgarter Justizbehörden auch betrachtet. Die Stuttgarter Justizbehörden haben unter jedem Gesichtspunkt kriminell gehandelt. Und tun dies noch heute.
Da drängen sich dem Laien doch einige Fragen auf. Vielleicht ja auch meinem Syndikat im Justizviertel in Stuttgart. Darauf gehe ich noch ein. Aber heute nicht mehr.
Haben Sie noch Kaffee?
Sieht man sich an, wie die Sache mit der Verlobung gelaufen ist, muss man sich zuerst das Datum ansehen, an dem die Verlobung initiiert wurde. Dieses Datum ist enorm wichtig. Vor allem im Hinblick auf mein letztes Gespräch mit RA R bei mir in der U-Haft, vor der Hauptverhandlung. Ich bin in diesem Artikel bereits auf diese Besprechung eingegangen. Also im Blick behalten.
Er kommt zu mir in die U-Haft. Ich unterschreibe seine Vollmacht für das Mandat und umreise kurz, was mir vorgeworfen wurde. Dann geht er.
Bei seinem zweiten Besuch bei mir erklärte er mir, dass er bei der Täterin gewesen wäre und mit ihr die Verlobung mit mir ausgemacht hatte. Danach kam er zu mir und machte mir denselben Vorschlag. Aber weder ich noch die Täterin Frau S hatten auch nur im Traum daran gedacht, uns zu verloben. Und die Akten hatte er zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht.
Also, wie konnte er zu ihr gehen, wenn er zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht wissen konnte, dass sie überhaupt existiert? Da es weder von ihr, noch von mir ausgegangen ist, wer hatte ihn dann dazu beauftragt?
Er ist ein ausgewiesener Strafrechtsanwalt. Er musste auch wissen, dass dies eine Straftat war. Er hat damit vorsätzlich meine Hauptverhandlung manipuliert und er hat damit auch die Justiz selbst aufs Kreuz gelegt.
Das Datum ist deshalb so enorm wichtig, weil er mit der letzten Besprechung mit mir vor der Hauptverhandlung sehr erfolgreich von seiner Straftat ablenken konnte. Es war seine einzige Möglichkeit, da wieder mit heiler Haut herauszukommen.
Zuerst die Straftat, die Täuschung von mir und der Justiz und dann zum Schluss der Parteiverrat.
Ich gehe davon aus, dass der Auftrag für diese schwere Manipulation des Strafverfahrens von Staatsanwalt M ausgegangen ist. Ich ehe auch davon aus, dass Staatsanwalt M bei der Anwaltskammer eingegriffen hat. Er musste diese Manipulation schützen. Ein Verbrechen folgt auf das andere. Es ist wie bei einer Lüge, die immer wieder neue Lügen erfordert. Bis es irgendwann nicht mehr geht.
RA R wusste auch von den Betrügereien beim LWV Stuttgart.
Die Sache mit der Verlobung hat die Täterin Frau S bereits bestätigt. Und zwar vor dem Landgericht Stuttgart in einer Berufungsverhandlung mit VR T. Es war die Berufung wegen der 120 Tagessätze.
Staatsanwalt Milionis hatte gegen die Frage von VR T protestiert. Aber VR T wollte die Antwort von der Täterin wissen. Er wollte wissen, ob es so gewesen ist und sie hatte es bestätigt in diesem Gerichtsverfahren.
Es war der Beweis, dass mein eigener Verteidiger während meiner U-Haft eine Straftat begangen hatte. Zum Nachteil eines Mandanten. Zum Nachteil von mir. Wenn ich die Täuschung der Justizbehörden hinzurechne, dann waren es mindestens zwei Straftatbestände, die erfüllt sind. Mein Hauptverfahren war manipuliert.
Es gibt noch keine Eingangsbestätigung und kein Az.
Aber es gibt ein neues Urteil vom OLG Frankfurt. Vorsitzende Richter von Gerichtsverfahren dürfen in Publikationen namentlich genannt werden. Eine Richterin hatte dagegen geklagt und verloren. (Urt. v. 8.5.2025, Az. 16 U 11/23
Grund: Gerichtsverfahren sind öffentlich. Wer hätte das gedacht?
Daraus schließe ich, dass dies auch für alle anderen Verfahrensbeteiligten gilt.
Zitat:
„Um eine in einem Strafverfahren mitwirkende Person mit ihrem vollen Namen zu nennen, müsse auch kein zusätzliches „wissenswertes Interesse“ gegeben sein, so das OLG weiter. „
Gilt also auch für Zeugen, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte.
In meinem Artikel WGS-Stuttgart, habe ich die Beteiligten bereits namentlich angeführt. Mit Datum von heute: 02.06.2025.
Auf ein Verfahren bin ich bis jetzt nur am Rande eingegangen,. Es war das bis heute letzte Verfahren in diesem Kriminalfall. Es war das Berufungsverfahren zu den 120 Tagessätzen am Landgericht Stuttgart, das in erster Instanz von der Schorndorfer Amtsrichterin Frau Freier geführt wurde.
Auch hier waren wieder wie in Schorndorf wieder die Damen vom LWV als Zeuginnen geladen. Und wie in Schorndorf wurde auch hier den Beamtinnen keine einzige zielgerichtete Frage gestellt vom Vorsitzenden. Zum Beispiel, weshalb die Betrügereien von der Täterin nicht sofort der Leitung des LWV mitgeteilt wurde, sondern zuerst eine konspirative Sitzung am Abend der Entdeckung in der Privatwohnung der Täterin durchgeführt wurde. Zuerst wurde diese konspirativen Treffen durchgeführt und erst danach, also einen Tag später wurde die Leitung informiert. Es hatte seinen Grund weshalb ich die Frauen angegriffen hatte. Aber bis heute hatte das nie jemand interessiert. Aber wenn man als Justiz einen Kriminalfall verdunkelt hat, dann darf man solche Dinge auch nicht hinterfragen. Mit übler Nachrede hatte das nichts zu tun. Ich hatte lediglich geschildert, was ich selbst gesehen hatte. Offenbar ist es mir verboten darüber zu schreiben was ich selbst gesehen und erlebt habe. Aber damit mache ich heute Schluss
Eine der Beamtinnen, ihre Kollegin aus Schwäb. Gmünd, wollte dann noch vom Vorsitzenden wissen, ob man ihr mitteilen würde ob ich verurteilt werde und zu was. Der Vorsitzende hat sie dann zurechtgewiesen und sagte „von uns erfahren Sie nichts“. Sie war die treibende Kraft hinter diesem konspirativen Treffen.
Normalerweise meldet man ein solches Verbrechen sofort der Behördenleitung. Aber das wollten die Beamtinnen nicht. Sie haben sich selbst als Ermittler und Richter in einer Person gesehen und miteinander abgesprochen. bevor es der Leitung gemeldet wurde. Ich glaube schon, dass dieses Verhalten eine Straftat ist. Dass die tatsächlichen Vorgänge negiert werden sollten. Einen anderen Sinn ergibt ein solches konspirative Treffen in der Privatwohnung der Täterin nicht. Aber sie hatten das große Glück, dass der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross diesen Kriminalfall schon selbst zu 100 Prozhent verdunkelt hatte.
Der Vorsitzende Richter Pross, der Strafanzeige und Strafantrag gegen mich wegen übler Nachrede erstattet hatte, war dem Verfahren ferngeblieben. Und dies, obwohl ein Angeklagter in einem Berufungsverfahren das Recht auf eine erneute Beweisaufnahme hat. Damit hat er mir jede Möglichkeit genommen, ihn zu seinem Vorwurf zu befragen und mich zu verteidigen. Die 120 Tagessätze hatten trotz fehlender Möglichkeit einer Verteidigung Bestand.
Trotzdem nehme ich dies dem Vorsitzenden nicht übel. Er war damals noch jung und hatte noch einige Jahre beim Landgericht zu arbeiten. Hinzu kommt, dass er mir in diesem Verfahren auch geholfen hatte. Ich will dies kurz erläutern.
Der Ankläger war der Stuttgarter Staatsanwalt Milionis. Er hatte sich im Verfahren lautstark darüber beschwert, dass ich ihn beschuldigt habe, Strafanzeigen verschwinden zu lassen. Er stand dazu auf und wedelte mit der rechten Hand mit einer Akte. Ich stand ebenfalls auf und beschuldigte ihn nochmals, dass er genau dies getan hätte. Der Vorsitzende Richter gebot ihm mit einer Handbewegung zu schweigen. Damit war die Sache erledigt.
Dann der zweite Vorfall. Es wurde die Täterin Frau Martina S. die von ihren Kolleginnen au frischer Tat beim Fälschen von Dokumenten erwischt wurde als Zeugin in den Saal gerufen. Die Sprache kam dabei auf die getürkte Verlobung, die von Rechtsanwalt Klaus R während meiner U-Haft initiiert wurde.
Staatsanwalt Milionis hat sich darüber lautstark beschwert, weil es mit dem Verfahren nichts zu tun hatte. Aber auch hier gebot ihm der Vorsitzende zu schweigen und er gab Ruhe. Der Vorsitzende sagte wörtlich „Ich will das jetzt wissen! Bitte beantworten sie die Frage“. Und Frau Martina S. hatte wahrheitsgemäß geantwortet und meine Schilderungen zu dem Vorgang bestätigt. Zu ihren Betrügereien beim LWV wurde sie auch hier mitkeinem Wort befragt.
Damit war nachgewiesen, dass mein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Waiblingen durch meinen eigenen Verteidiger schwer manipuliert wurde. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Klaus R hatte eine Straftat zu meinem Nachteil begangen. Und es war nachgewiesen, dass er die Justizbehörden getäuscht hatte.
Es gab also nicht nur zwei Richter die mir in dieser Zeit geholfen haben. Es waren drei. Der erste war der Präsidialrichter Herr Mosthaff vom Oberlandesgericht Stuttgart. Der zweite Richter war der Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart Herr Zimmert, den ich in diesem Artikel mit VR Z bezeichnet hatte. Also der Mann, der das Urteil wegen falscher Verdächtigung von Richter Pross wider aufgehoben hatte
Der dritte Richter ist der hier genannte VR Tauchmann, der dieses Berufungsverfahren geführt hatte. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob er Tauchmann geheißen hatte oder Tauchert. Ich bin zwar verurteilt worden, aber ich habe bis heute nie ein Urteil erhalten. Kann also nicht nachsehen.
Mein Verteidiger in diesem Verfahren war übrigens Rechtsanwalt E. Aber von Verteidigung konnte keine Rede sein. Er ist stumm wie ein Fisch geblieben. Es gab auch keine Plädoyers. Vermutlich ist ihm das vorige Verfahren mit VR Zimmert ganz persönlich immer noch in den Knochen gesteckt. Da kam ihm dieses Verfahren gerade recht. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass er mich da bereits durch seinen geheimen Schriftsatz gemeuchelt hatte. Aber VR Zimmert hatte ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Aber wie gesagt. Eine Verteidigung wäre nicht möglich gewesen, da der VR Pross und Anzeigeerstatter in seiner Arroganz und seinem Hochmut dem Verfahren fern geblieben ist. Aber eine Verteidigung war in dieser Berufung auch gar nicht vorgesehen. Das war ja auch der Grund, weshalb er als Anzeigeerstatter und Zeuge dem Verfahren fern geblieben ist. Er wollte nicht, dass ich mich verteidigen kann und das Gericht ebenfalls nicht. Das war nicht erwünscht Ich hatte schon ein paar Fragen für ihn vorbereitet. Aber in diesem Kriminalfall ist nichts normal.
Es gibt schon seltsame Verfahren bei der Stuttgarter Justiz. Das glaubt man als normaler Mensch gar nicht. Aber in diesem Kriminalfall reiht sich ein krimineller Akt und eine kriminelle Handlung wie an einer Perlenschnur nahtlos aneinander. Über viele, viele Jahre bis heute.
Dem Vorsitzenden Tauchmann bin ich trotzdem dankbar. Er hat mir auf seine Weise geholfen. Er war in all den Jahren der erste und einzige Richter, der es gewagt hatte der Täterin eine Frage zu diesem Kriminalfall zu stellen.
Das zeigt, dass auch ein krimineller Staatsanwalt und Richter nicht alles und jeden kontrollieren kann. Dass es auch ehrliche Richter gibt. Aber diese sind im Stuttgarter Justizviertel deutlich in der Minderheit. Jeder einzelne von ihnen ist so selten wie ein Solitär in der Wüste.
Ich für meinen Teil habe mich vorsichtshalber für mehrere Wochen mit Kaffee eingedeckt. Obwohl…im Ernstfall würde mir diese Vorratshaltung bei meiner Stuttgarter Rechtsbeugerkaste auch nichts nützen, denn wir haben es hier mit einer ganz besonderen Form von Täterschutz zu tun. Vielleicht komme ich darauf noch an anderer Stelle.
Bei der Namensnennung der Verfahrensbeteiligten beziehe ich mich auf das oben angeführte Az vom OLG Frankfurt. Dies gilt für meine beiden Artikel.
Kurze Pause gemacht… Meine beiden Artikel gehen wieder online, aber dann auf einer anderen Plattform und nicht mehr unter meinen Domains. Und es wird ein PDF zum Download geben. Außerdem ist ein E-Book in Vorbereitung.
Es gibt im Kriminalfall WGS und LWV/Walsertal auch viele Grautöne. Darauf komme ich vielleicht noch, wenn ich nachfolgend noch einmal auf die Verfahren eingehe und die Namen der Verfahrensbeteiligten nenne.
Im ersten Hauptverfahren vom Januar 1997 waren dies:
Der Vorsitzende Richter Bachmann vom Amtsgericht Waiblingen.
Anwesende Staatsanwältin: unbekannt
Herrin des Verfahrens: Sta’in Frau Grünenwald
Die drei Zeugen mit ihren Falschaussagen:
Rainald L, damals wohnhaft in Schorndorf
KHM S. Kripo-Beamter bei der Kripo Waiblingen. Damals in Schorndorf.
Zeugin Sch.
Auf das Zivilverfahren mit ihr bin ich bereits eingegangen. Sie hatte es verschwiegen und damit einen falschen Eindruck erweckt was wohl auch so gedacht war. Anwesende Rechtsanwälte beim Zivilverfahren: RA Link aus Stuttgart und RA Klinger aus Schorndorf. Er ist mittlerweile verstorben.
Der Kripo-Beamte KHM S war auch noch ganz stolz darauf, dass er sie dazu überreden konnte. Er hatte nicht nur selbst eine Falschaussage gemacht, er hatte also auch noch selbst dazu angestiftet. Vermutlich hatte er auch den Zeugen L dazu angestiftet. Er war vermutlich auch der Kripo-Beamte der L in seinem Büro beim Landratsamt aufgesucht hatte. Im Sinne eines Verbrechens hatte er also ganze Arbeit geleistet. Für das Syndikat gab es da nichts zu meckern. Es hatte schon seine Gründe, jahrzehntelang eine Beweisaufnahme mit allen Mitteln zu verhindern.
Verteidiger RA Klaus ‚Rücker aus Stuttgart.
Anwesende Zuschauer ab Beginn zwei.
Eine davon war die Täterin Frau Martina S.
Ssie wurde dem Verfahren unter Missbrauch von Recht und Gesetz ihrem gesetzlichen Richter entzogen. Sie durfte bis zum heutigen Tag noch niemals vor Gericht befragt werden, obwohl sie auf frischer Tat erwischt wurde. Das stellt ein Verbrechen und eine kriminelle Handlung dar, wie es ohne Beispiel ist.
Das ist auch der Grund für meine beiden Artikel und deren Veröffentlichung. Es ist der Versuch, die Decke der Verdunkelung von den Geschehnissen wieder aufzuheben, denn es besteht nicht der geringste Zweifel, dass diese kriminellen Handlungen durch die höchsten Strafrichter Stuttgarts gedeckt und genehmigt wurden. Sie haben dafür unterschrieben. Das war und ist der 4. Strafsenat an OLG Stuttgart.
DenStrafanzeigen wurde keine Folge gegeben. Aber mir wurde das Rechtsmittel der Beschwerde eingeräumt. Meine Antwort darauf lege ich auch hier nieder und lautet wie folgt: Es gab zwei Gründe für die Ablehnung:
Die Verjährung. Das war mir klar. Aber meine Anzeige hatte ja nicht das Ziel einer Bestrafung. Aus der restlichen Begründung wird aber klar, dass die Staatsanwältin die beiden Anwälte weder befragt, noch eine Stellungnahme eingefordert hatte.
Das ist ziemlich spannend. Denn jetzt ist ein wichtiger Rückschluß möglich. Ich hatte es zwar immer geahnt, aber jetzt wurde es deutlich.
Ich habe die Möglichkeit erhalten eine Beschwerde einzureichen. Darauf hatte ich verzichtet.
In Kanada hat ein ganz besonderer Film bei einem Festival gewonnen. Er zählt zu den Favoriten bei den nächsten Oskar-Verleihungen. Der Clou dabei: Die Geschichte wird rückwärts erzählt und erst am Beginn verysteht man auch das Ende. Bei diesem Kriinnalfall über den ichhier erzähle ist es genauso. Es ist schon erstaunlich wie das Schicksal manchmal spielt, denn auch ich habe mich lange gefragt, wie ich diese Geschichte wohl am besten erzähle und darüber schreibe. Erst wenn man ganz an den Anfang geht, den Beginn, dann versteht man auch das Ende. Damit meine ich das Ende bis zum heutigen Datum. Denn beendet ist es noch nicht. Auch wenn dies das Syndikat in Stuttgart gerne so sehen würde.